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Apostille

Damit Dokumente, die in einem bestimmten Land ausgestellt wurden, in anderen Ländern anerkannt werden, ist eine spezielle Beglaubigung notwendig. Die Apostille ist eine solche Beglaubigung. Sie gilt für den Urkundenverkehr zwischen den Staaten, die dem Haager Abkommen vom 1961 beigetreten sind.

Eine Apostille kann nur in dem Land erteilt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde, das beglaubigt (apostilliert) werden soll.

Wir bieten Apostillen aus folgenden Ländern an

KAZAKHSTAN

RUSSLAND

Apostille aus der Ukraine

UKRAINE

DÄNEMARK

DEUTSCHLAND

BELARUS (Weißrussland)

Beschaffung von neuen bzw. Ersatzurkunden

Zusätzlich können wir Ihnen bei der Beschaffung von standesamtlichen Personenstands-urkunden aus diesen Ländern behilflich sein. Dazu zählen unter anderen:

  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Führungszeugnisse
  • Ehefähigkeitszeugnisse

Um nähere Informationen zu erhalten, wählen Sie, bitte, das Land, in dem die entsprechende Urkunde ausgestellt wurde, aus dem Menüpunkt „LEISTUNGEN“ aus.