FAQ
Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt?
- Was ist eine Apostille?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Legalisation und einer Apostille?
- Wo kann man eine Apostille für ein Dokument erhalten?
- Apostille für standesamtliche Urkunden aus der ehemaligen UdSSR
- Welche Dokumente werden für die Apostille benötigt?
- Meine Urkunde ist verloren gegangen oder in einem schlechten Zustand. Was tun?
- Wie ist sichergestellt, dass meine Unterlagen beimPostversand nicht verloren gehen?
- Ich möchte Sie mit der Beschaffung einer Apostille beauftragen. Was muss ich tun?
Was ist eine Legalisation und wofür wird sie benötigt?
Die Prozedur der Legalisation besteht in der Ausführung von bestimmten Handlungen zum Zwecke der Legitimation eines im Ausland ausgestellten Dokumentes. Man kann sagen, dass die Legalisation eine Beglaubigung der Unterschrift der Amtsperson darstellt, die das Dokument unterschrieben hat, und demzufolge des Dokuments an sich. So wird zum Beispiel eine in der Ukraine ausgestellte Geburtsurkunde nach der Legalisation auch in Deutschland, Italien oder in einem anderen Land rechtskräftig.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein Stempel mit einem bestimmten Format, der unmittelbar auf dem Dokument oder auf einem Zusatzblatt angebracht wird. Der Stempel hat eine quadratische Form und enthält eine bestimmte Information, insbesondere die Zeile „Apostille Convention de La Haye du 5 octobre 1961“. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation in Ländern, die der Haager-Konvention von 1961 beigetreten sind (deshalb auch Haager Apostille).
Was ist der Unterschied zwischen einer Legalisation und einer Apostille?
Bei einer Apostille handelt es sich um eine von mehreren Legalisationsformen. Die Apostille ist eine Legalisation, jedoch in vereinfachter Form. Die Apostille wird zur Legalisation von Dokumenten in Ländern verwendet, die der Konvention von Den Haag (Convention de La Haye) von 1961 beigetreten sind. Zu diesen Ländern gehören praktisch alle Länder Westeuropas, ebenso wie Russland, die Ukraine, Kasachstan und einige andere Länder der ehemaligen UdSSR.
Gesamtliste der Teilnehmerstaaten der Konvention von Den Haag.
Wo kann man eine Apostille für Dokumente erhalten?
Eine Apostille kann man nur in dem Land erhalten, in dem das Dokument ausgestellt wurde, das legalisiert (apostilliert) werden soll. Konsulate und Botschaften bieten solche Dienste in der Regel nicht an. Somit müssen Sie sich zum Erhalt der Apostille persönlich in das Land begeben, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Falls Sie nicht über diese Möglichkeit verfügen oder sich die Reise ersparen wollen, können Sie sich an uns wenden.
Apostille für standesamtliche Urkunden aus der ehemaligen UdSSR
Im gesamten Territorium der ehemaligen Sowjetunion existierte eine einheitliche Form für standesamtliche Urkunden. In der Regel ist es ein harter „Umschlag“, ungefähr in Größe einer Postkarte.
In einigen Ländern des postsowjetischen Raums, zum Beispiel in Russland und Kasachstan, ist eine Apostille für solche Urkunden möglich. Hierbei ist es wichtig, dass sich die Urkunde in einem guten Zustand befindet (nicht zerrissen, nicht verschmutzt usw.) und der Stempel nicht verschmiert und gut lesbar ist.
In anderen Ländern, zum Beispiel in der Ukraine, können alte (sowjetische) Urkunden nicht legalisiert (apostilliert) werden; deshalb muss man sich zum Erhalt der Apostille zunächst eine Ersatzurkunde im neuen Format ausstellen lassen. Bei der Beschaffung einer neuen Urkunde unterstützen wir Sie ebenfalls gern.
Welche Dokumente werden für die Apostille benötigt?
In Abhängigkeit davon, in welchem Land das für die Legalisation (Apostille) vorgesehene Dokument ausgestellt wurde, unterscheiden sich die Anforderungen an die notwendigen Dokumente. Außer dem Dokument im Original, das in jedem Falle erforderlich ist, wird von Ihnen für Länder der ehemaligen UdSSR in der Regel auch eine Kopie Ihres Ausweises (oder Reisepasses) benötigt, für Dokumente aus Kasachstan darüber hinaus eine spezielle Vollmacht.
Falls Sie sich an uns wenden, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Vorlage zur Verfügung und erklär en Ihnen, wo und wie man die Vollmacht anfertigen kann.
Für den Fall, dass der Eigentümer der zu apostillierenden Urkunde seinen Namen geändert hat (z.B. nach Eheschließung), werden Dokumente benötigt, die dies bestätigen. Bei solchen Dokumenten kann es sich um Eheurkunden, Namensänderungsurkunden usw. handeln.
Meine Urkunde ist verloren gegangen oder ist in einem schlechten Zustand. Was tun?
Falls Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde usw. verlorengegangen ist oder sich in einem schlechten Zustand befindet (beispielsweise zerrissen, verschmutzt oder Stempel nicht lesbar), dann benötigen Sie eine neue Urkunde.
Konsularische Einrichtungen können Ihnen dabei helf en. Die Bearbeitung dieser Anfrage kann allerdings bis zu 6 Monaten oder länger dauern.
Falls Sie sich an uns wenden, können Sie eine neue Urkunde wesentlich schneller erhalten.
Wie ist sichergestellt, dass meine Unterlagen beim Postversand nicht verloren gehen?
Wir bemühen uns stets, Ihren Auftrag qualitäts- und fristgerecht auszuführen. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit zuverlässigen Postunternehmen wie Deutsche Post, DHL, UPS usw. zusammen. In der Praxis gab es bisher keinen einzigen Fall, in dem Unterlagen verloren gegangen sind. Dennoch empfehlen wir unseren Kunden, immer Kopien (noch besser: notariell beglaubigte Kopien) von allen wichtigen Dokumenten anzufertigen, bevor sie per Post versend et werden.
br>Falls Ihre Unterlagen beim Postversand verloren gehen sollten (was, siehe oben, ausgesprochen unwahrscheinlich ist), werden wir uns um eine Ersatzurkunde kümmern. Dabei ist eine (notariell beglaubigte) Kopie sehr hilfreich. Für Sie entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten.
Ich möchte Sie mit der Beschaffung einer Apostille beauftragen. Was muss ich tun?
Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, sparen Sie Zeit und Geld! Wir bemühen uns stets, Ihren Auftrag qualitäts- und fristgerecht auszuführen.
In der Regel erfolgt die Zusammenarbeit mit uns wie folgt:
- Sie setzen sich mit uns in Verbindung – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – und erhalten kostenlos und für Sie unverbindlich eine Erstberatung
- Wir erarbeiten für Sie ein Angebot, informieren Sie über die Kosten und Fristen sowie darüber, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden
- Falls unser Angebot Ihren Erwartungen entspricht und Sie uns beauftragen wollen, senden Sie uns bitte die Originale der Urkunden und andere erforderliche Dokumente zu
- Wir beginnen die Bearbeitung Ihrer Dokumente und schicken Ihnen die Rechnung für unsere Dienstleistungen
- Nach vollständiger Bezahlung senden wir Ihnen die fertigen Dokumente zu