Deutschland – Apostille und Ersatzurkunden
Apostille
In Deutschland können jene Urkunden mit einer Apostille versehen werden, die sich in einem guten Zustand befinden, d.h. nicht beschmutzt und nicht zerrissen sind. Alle Angaben inkl. Stempel und Unterschrift müssen gut lesbar sein.
Das Alter der Urkunde spielt eigentlich keine Rolle. In seltenen Fällen verlangen jedoch einige deutsche Behörden, dass die zu apostillierende Urkunde nicht älter als 6 Monate ist.
Für die Bearbeitung wird benötigt:
- Originalurkunde
- Passkopie (die Seite mit dem Foto)
- ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
- Vollmacht (s. Auftragsformular)
- Falls sich der Name des Antragstellers geändert hat und nicht mehr dem in der Urkunde entspricht, werden Urkunden benötigt, die die Namensänderung belegen (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde etc.)
Ersatzurkunden
Ist Ihre Urkunde verloren gegangen oder in schlechtem Zustand (s. oben), können wir in Ihrem Auftrag eine neue Urkunde ausstellen lassen, die dann apostilliert werden kann.
Für die Bearbeitung wird benötigt:
- Kopie der Urkunde
- Passkopie (die Seite mit dem Foto)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
- spezielle Vollmacht (eine Vorlage stellen wir Ihnen zur Verfügung )
- Falls sich der Name des Antragstellers geändert hat und nicht mehr dem in der Urkunde entspricht, werden Urkunden benötigt, die die Namensänderung belegen (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde etc.)
Sollten Sie eine neue Urkunde UND eine Apostille bestellen wollen, werden die genannten Unterlagen nur ein mal benötigt.
Preise und Bearbeitungsdauern
In €, incl. MwSt. Ohne Porto und Versand
LEISTUNG | PREIS, ab |
BEARBEITUNGSDAUER, ca. |
Apostillen für Standesamtliche Urkunden, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden | 90,- | 1 – 2 Wochen |
Beschaffung einer standesamtlichen Ersatzurkunde | 80,- | 1 – 2 Wochen |
Versand mit der Deutschen Post | 7,- | ab 1 Tag |
Versand von fertigen Unterlagen
Ihre Unterlagen werden per Einschreiben mit der Deutschen Post an Sie verschickt.
Andere Versandarten auf Anfrage möglich.
Folgende Dokumente können apostilliert werden
- standesamtliche Personenurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.)
- notarielle Urkunden
- akademische Urkunden (Diplome, Zeugnisse etc.)
- Gerichtsurteile
- Wirtschaftsunterlagen, z. B. Gründungsverträge von Firmen, Satzungen, Registereintragungen etc.
- medizinische Atteste
- Führungszeugnisse
- sonstige Dokumente (auf Anfrage)
Folgende Dokumente können NICHT apostilliert werden:
- Unterlagen, die von konsularischen Einrichtungen ausgestellt worden sind
- Pässe, Ausweise