Belarus – Apostille und Ersatzurkunden
Für die Beschaffung einer Apostille aus Belaus soll sich die Urkunde in einem guten Zustand befinden, d.h. nicht beschmutzt und nicht zerrissen sein. Alle Angaben inkl. Stempel und Unterschrift müssen gut lesbar sein.
Das Alter der Urkunde spielt keine Rolle.
Urkunden aus der UdSSR (Sowjetunion / CCCP) können auch apostilliert werden!
Für die Bearbeitung wird benötigt:
- Originalurkunde
- Passkopie (die Seite mit dem Foto)
- ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
Beschaffung einer neuen Urkunde
Ist Ihre Urkunde verloren gegangen oder in schlechtem Zustand (s. oben), können wir in Ihrem Auftrag eine neue Urkunde ausstellen lassen, die dann apostilliert werden kann.
Für die Bearbeitung wird benötigt:
- Kopie der Urkunde
- Passkopie (die Seite mit dem Foto)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
- spezielle Vollmacht (eine Vorlage stellen wir Ihnen zur Verfügung )
- Falls sich der Name des Antragstellers geändert hat und nicht mehr dem in der Urkunde entspricht, werden Urkunden benötigt, die die Namensänderung belegen (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde etc.)
Preis und Bearbeitungsdauer
In €, incl. MwSt. Ohne Porto und Versand
LEISTUNG | PREIS |
BEARBEITUNGSDAUER, ca. * |
Apostillen für standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.), Gerichtsurteile, notarielle Urkunden | 150- | 1 – 2 Wochen |
Beschaffung einer standesamtlichen Ersatzurkunde | 160,- | ca. 2 Wochen |
Versand, hin und zurück | 130,- | ca. 8 Tage (DHL oder UPS) |
* Expressbearbeitung ist möglich
Versand von fertigen Unterlagen
Ihre Unterlagen werden per Einschreiben mit der Deutschen Post an Sie verschickt.
Andere Versandarten auf Anfrage möglich.
Folgende Dokumente können apostilliert werden
- standesamtliche Personenurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.)
- notarielle Urkunden
- akademische Urkunden (Diplome, Zeugnisse etc.)
- Gerichtsurteile
- Wirtschaftsunterlagen, z. B. Gründungsverträge von Firmen, Satzungen, Registereintragungen etc.
- medizinische Atteste
- Führungszeugnisse
- sonstige Dokumente (auf Anfrage)
Folgende Dokumente können NICHT apostilliert werden:
- Unterlagen, die von konsularischen Einrichtungen ausgestellt worden sind
- Pässe